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Opfersoforthilfe

  

Einbruchsopfer stehen unter Schock.  Unseriöse Anbieter nützen diese Traumatisierung für Ihren schnellen Verkaufsabschluss. 

Häufig stellt sich aber beim Opfer bereits nach kurzer Zeit Kaufreue ein.

Dem beugen wir ab sofort vor und schützen vor Wiederholungstaten.

Alarmservice bietet zunächst im Grossraum Gmunden-Vöcklabruck und Seengebiet nachweislich Geschädigten * ausschliesslich bei

polizeilich gemeldeten** Überfällen oder Einbruchsdiebstählen 

ein exklusives Soforthilfepaket um den sensationellen Betrag von 

 

Symbolfoto

  

 

Das Opfersoforthilfe-Paket beinhaltet:

 

o  Bereitstellung & Errichtung eines adäquaten,

    mobilen elektronischen Abwesenheitschutzes

o  incl. Sirenenalarmierung & legalisierter Polizeianbindung ***

    für bis zu max. 200 m2 gesicherter Fläche

o  garantierte Reaktionszeit von 48 Stunden bis

    zur Herstellung der Funktionsfähigkeit des Schutzes

o  kostenlose Überlassung des elektron. Sicherungssystems

    für max. 45 Tage

o  Auf Kundenwunsch kann das System nach 45 Tagen weiter

    angemietet oder angekauft werden.

    In diesem Fall entfallen die Errichtungskosten.

 

                   Minimum Paketinhalt

1  VSÖ Funkbus Gefahrenmeldezentrale

1  optisch akustische Aussenalarmierung

1  Funkfernsteuerung

1  GSM Anbindung incl. SMS Fernsteueung

3  Funkbus tierimmune Dualbusmelder

   ( Anzahl variert nach Anforderung)

1  Errichtung durch konz. Alarmanlagenerrichter

1  Warnaufkleber "Alarmanlage mit Polizeianbindung"

1  Kundeneinweisung für max. 3 Personen des Betreibes

 

 

 

Belehrung:

    *)  Service gilt für Privathaushalte, Industrie Handel & Gewerbe,

          Behörden & Kommunen

    **) Die Einbruchsmeldung an die Polizei darf bei

           Inanspruchnhame der Opferhilfe höchstens 14 Tage alt

           sein.

  ***)  Die Polizeianbindung verursacht im Normalbetrieb keine

          monatl. Kosten. Lediglich im Falle von durch den Betreiber

          selbst verursachten "Fehlalarmen" und  der darauf

          folgenden Unterlassung eines klärenden Anrufes bei der

          Polizei muß mit  der Einhebung einer  Einsatzpauschale 

          von € 109,01 gemäß  Sicherheitspolizeigesetz

          (SPG), BGBl. Nr. 201/1996  gerechnet werden. 

 

 

Details & Anforderung der Opfersoforthilfe 

unter +43 810.95.96.94

 
bis zu 1.200,- Euro Landesförderung sichern